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BAFA-Unternehmensberatung bis 2028 verlängert: Das ändert sich für KMU

Corinna Hübner · · 5 Min. Lesezeit

Eine offene Tür verbindet eine kleine Werkstatt mit einem Büro mit ordentlich sortierten Aktenordnern und zwei Stühlen

Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geht in die Verlängerung. Mit der zweiten Änderung der Förderrichtlinie vom 15. Oktober 2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 28. Oktober 2026 (BAnz AT 28.10.2026 B3), gibt es zudem wichtige Erleichterungen bei Beratungsdauer, Abrechnung und Nachweisen. Was bedeutet das für Unternehmen, die eine geförderte Beratung nutzen möchten?

BAFA-Unternehmensberatung: Förderung bis Ende 2028

Die wichtigste Nachricht zuerst: Die Förderrichtlinie wurde verlängert. Der neue Wortlaut in Nummer 8 lautet: „Die Förderrichtlinie gilt längstens für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden.“

Das schafft eine Perspektive über das bisherige Jahr 2026 hinaus. Wichtig ist die genaue Unterscheidung: Der 31. Dezember 2028 ist ausdrücklich ein Enddatum für die Einreichung von Verwendungsnachweisen, nicht automatisch der letztmögliche Tag für einen Förderantrag. Für die individuelle Planung sind die jeweils gültigen BAFA-Verfahrenshinweise maßgeblich.

Die sechs wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Statt fünf Beratungstagen gelten maximal 40 Stunden

Bisher begrenzte Nummer 2.1 die Beratungsdauer auf fünf Tage. Künftig lautet die Obergrenze 40 Stunden. Zudem stellt der neue Wortlaut klar: „Die Beratungszeit muss nicht zusammenhängend erbracht werden.“

Das bedeutet mehr Klarheit bei der Dokumentation: Entscheidend ist die Beratungszeit in Stunden statt einer pauschalen Zählung von Beratungstagen. Die Beratung kann über mehrere Termine verteilt werden. Eine allgemeine Ausweitung auf mehr Beratungsleistung ist damit nicht automatisch verbunden.

2. Umsatzsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein

Die Neufassung von Nummer 5.2 unterscheidet zwischen Netto- und Bruttokosten:

  • Mit Vorsteuerabzugsberechtigung: Es sind nur die Nettokosten förderfähig.
  • Ohne Vorsteuerabzugsberechtigung: Die Bruttokosten können förderfähig sein.

Für Unternehmen, die keine Vorsteuer geltend machen dürfen, ist das eine relevante Verbesserung bei der Ermittlung der förderfähigen Beratungskosten. Ob und wie hoch der Zuschuss im Einzelfall ausfällt, hängt weiterhin von den übrigen Fördervoraussetzungen ab.

3. Zahlungsnachweis statt zwingend Kontoauszug

In Nummer 5.2 sowie in der Unterlagenliste unter Nummer 7.2.3 wird der bisher ausdrücklich geforderte Kontoauszug durch einen Zahlungsnachweis beziehungsweise Nachweis ersetzt.

Das eröffnet eine offenere Nachweisformulierung. Welches konkrete Dokument das BAFA im Einzelfall anerkennt, richtet sich nach den aktuellen Vorgaben des Verfahrens. Unternehmen sollten daher weiterhin nachvollziehbar belegen, dass die Beratungsrechnung bezahlt wurde.

4. Pflichtgespräch mit dem Regionalpartner für junge Unternehmen entfällt aus der Richtlinie

Die zweite Änderung streicht in Nummer 7.1 die Sätze 6 bis 11. Zusammen mit der Streichung des Bestätigungsschreibens des regionalen Ansprechpartners in Nummer 7.2.3 entfällt die bisherige richtlinienseitige Vorgabe des Informationsgesprächs für Unternehmen im ersten Jahr nach ihrer Gründung.

Gerade für junge Unternehmen kann das den Ablauf vereinfachen. Die übrigen Förderbedingungen und die reguläre Antragstellung gelten weiterhin.

5. Mehrere Erklärungen werden im Verwendungsnachweis zusammengeführt

Die EU-KMU-Erklärung, die De-minimis-Erklärung und die Erklärung über die Kenntnisnahme des Merkblatts zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union werden laut Änderung direkt mit dem Verwendungsnachweisformular verbunden. Die entsprechenden getrennt aufgeführten Nachweise werden aus der Unterlagenliste gestrichen.

Das ist eine Vereinfachung der Formularstruktur, kein Wegfall der inhaltlichen Erklärungspflichten.

6. Prüf- und Datenverwendungsregeln werden präzisiert

In Nummer 6.2 werden unter anderem die Pflichten zur Mitwirkung an Prüfungen, etwa durch den Bundesrechnungshof oder Prüfstellen der EU, sowie die datenschutzkonforme Verwendung von Förderdaten genauer beschrieben. Außerdem wird die Ministeriumsbezeichnung von BMWK auf BMWE aktualisiert.

Für Antragstellende bedeutet das insbesondere: Unterlagen und Angaben müssen weiterhin vollständig und überprüfbar sein.

Was bedeutet das für kleine und mittlere Unternehmen?

Wer über eine geförderte Unternehmensberatung nachdenkt, profitiert vor allem von drei praktischen Punkten: längerer Programmperspektive, klarer Stundenbegrenzung und vereinfachten Nachweisprozessen.

Die Förderung richtet sich an geeignete kleine und mittlere Unternehmen. Eine Beratung muss die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllen, insbesondere eine individuelle Analyse, die Identifizierung von Schwachstellen sowie konkrete, betriebsbezogene Handlungsempfehlungen umfassen. Nicht jede Dienstleistung oder allgemeine Schulung ist automatisch förderfähig.

Die zweite Richtlinienänderung führt keine neue allgemeine Zuschusshöhe ein. Die Förderquote und der mögliche Zuschuss hängen weiterhin unter anderem vom Unternehmensstandort sowie den einschlägigen Programmregelungen ab. Eine Förderzusage ist nicht automatisch mit der Beauftragung einer Beratung verbunden.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Prüfe möglichst frühzeitig, ob dein Unternehmen die KMU-Kriterien und sonstigen Voraussetzungen erfüllt. Kläre den Beratungsbedarf, achte auf eine beim BAFA registrierte und geeignete Beratungsperson und plane die Schritte von Antrag, Beratung, Rechnung und Verwendungsnachweis in der vorgesehenen Reihenfolge. Entscheidend sind immer die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Regelungen und Hinweise des BAFA.

Fazit: Gute Neuigkeiten für beratungsinteressierte KMU

Die amtliche Änderung bringt nicht nur die zeitliche Fortführung des BAFA-Programms, sondern auch konkrete Vereinfachungen. Besonders die Umstellung auf 40 Stunden, die neue Behandlung der Umsatzsteuer und der Wegfall des bisherigen Regionalpartnergesprächs sind für die Praxis wichtig.

Du möchtest wissen, ob eine geförderte Unternehmensberatung für deinen Betrieb sinnvoll und möglich ist? Ich unterstütze dich dabei, den Beratungsbedarf zu strukturieren und die Fördervoraussetzungen einzuordnen. Vereinbare gern ein unverbindliches Erstgespräch.

Amtliche Quellen

  • Ursprungsrichtlinie: Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ vom 14. Dezember 2022, BAnz AT 23.12.2022 B1.
  • Erste Änderung: Bekanntmachung vom 12. Dezember 2024, BAnz AT 23.12.2024 B1. Änderungstext beim BAFA.
  • Zweite Änderung: Bekanntmachung vom 15. Oktober 2026, veröffentlicht am 28. Oktober 2026, BAnz AT 28.10.2026 B3.
  • Richtlinie in der Fassung von 2024 beim BAFA.

Stand: 29. Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert über die Richtlinienänderung und ersetzt keine Prüfung der individuellen Förderfähigkeit und der geltenden Verfahrenshinweise.

Häufige Fragen

Kann ich 2027 oder 2028 noch BAFA-Beratung beantragen?

Die Richtlinie sieht nun Verwendungsnachweise bis spätestens 31. Dezember 2028 vor. Daraus lässt sich jedoch keine pauschale letzte Antragsfrist ableiten. Die konkreten Antrags- und Durchführungsfristen müssen anhand der BAFA-Verfahrensregeln geprüft werden.

Darf die Beratung länger als fünf Kalendertage dauern?

Die maßgebliche Obergrenze wurde auf 40 Beratungsstunden geändert. Diese müssen nicht zusammenhängend erbracht werden. Maßgeblich ist die zulässige Beratungszeit, nicht allein die Zahl der Kalendertage.

Muss ein neu gegründetes Unternehmen noch zum Regionalpartner?

Die entsprechenden Sätze der Richtlinie und der zugehörige Nachweis wurden gestrichen. Das bisherige verpflichtende Informationsgespräch ist damit nicht mehr als Richtlinienanforderung vorgesehen.

Bekomme ich die Umsatzsteuer ebenfalls gefördert?

Nur wenn dein Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, können Bruttokosten als förderfähig angesetzt werden. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung zählen die Nettokosten.

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Über die Autorin

Corinna Hübner

INQA-Coachin, DEKRA-zertifizierte Datenschutzfachkraft und 33 Jahre Projekterfahrung in der Begleitung von Unternehmen.

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