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Förderung

Wie hoch ist der Eigenanteil beim INQA-Coaching? Eine Beispielrechnung

Corinna Hübner · · 6 Min. Lesezeit

Tageslicht fällt auf einen Schreibtisch im Werkstattbüro mit einem Taschenrechner neben ordentlich gestapelten Dokumentenmappen

Wenn Inhaberinnen und Inhaber von Handwerksbetrieben und kleinen Unternehmen Veränderungsprozesse planen – etwa die Einführung neuer digitaler Arbeitsweisen –, stellt sich schnell die Frage nach den Kosten. Staatliche Programme wie das INQA-Coaching unterstützen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell dabei, Arbeitsprozesse gemeinsam mit den Beschäftigten zukunftsfähig aufzustellen.

Bevor ein solches Projekt startet, möchten Führungskräfte jedoch genau kalkulieren, welche finanzielle Eigenleistung tatsächlich auf den Betrieb zukommt. Eine vorausschauende Budgetierung verhindert Überraschungen und schafft Planungssicherheit für die Unternehmensführung.

Stand: Oktober 2026

Der Eigenanteil beim INQA-Coaching ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamthonorar des Coaches und dem bewilligten Förderzuschuss. Da 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten übernommen werden, trägt das Unternehmen grundsätzlich 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten selbst.

Hinzu kommt gegebenenfalls die Umsatzsteuer, sofern diese nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Wie sich die Gesamtkosten des INQA-Coachings zusammensetzen

Die finanziellen Rahmenbedingungen eines INQA-Coachings werden durch wenige zentrale Faktoren bestimmt. Das Programm richtet sich gezielt an Betriebe, die Arbeitsorganisation, Führung oder Digitalisierung unter Beteiligung der Beschäftigten weiterentwickeln wollen. Weitere Hintergründe dazu finden Sie auf der Übersichtsseite Informationen zum INQA-Coaching.

Die Gesamtkosten für ein Coaching-Projekt hängen maßgeblich von folgenden Elementen ab:

Anzahl der Coaching-Tage: Ein INQA-Coaching umfasst einen klar definierten Rahmen von maximal 12 Beratungstagen à acht Stunden. Die Beratungstage können auf mehrere Termine verteilt werden.

Tagessatz des autorisierten Coaches: Das Honorar wird pro Beratungstag vereinbart. Für die Förderung gilt jedoch ein maximal förderfähiger Tagessatz von 1.200 Euro netto.

Förderquote: Die Förderstelle übernimmt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungskosten.

Liegt das vereinbarte Tageshonorar über dem förderfähigen Höchstsatz von 1.200 Euro netto, muss der Betrieb die Differenz vollständig selbst tragen. In der Praxis kann es daher sinnvoll sein, bereits vor Beginn des Coachings genau zu klären, welcher Tagessatz vereinbart wird und welcher Anteil davon förderfähig ist.

Beispielrechnung für einen Handwerksbetrieb

Um die Zusammensetzung der Kosten zu verdeutlichen, dient das folgende Rechenbeispiel eines mittelständischen Handwerksbetriebs. Angenommen, der Betrieb nutzt den vollen zeitlichen Rahmen für die Umstellung seiner internen Auftragsabwicklung.

Ausgangslage der Beispielrechnung

Umfang des Coachings: 12 Tage
Vereinbarter Tagessatz: 1.200 Euro netto
Förderfähiger Höchstsatz: 1.200 Euro netto
Förderquote: 80 Prozent

Die Kostenaufstellung im Detail

PostenBerechnungBetrag netto
Gesamtkosten Coaching12 Tage × 1.200 Euro14.400 Euro
Staatlicher Zuschuss80 % der förderfähigen Kosten11.520 Euro
Eigenanteil Unternehmen20 % der förderfähigen Kosten2.880 Euro

In diesem Beispiel verbleibt für den Betrieb ein Netto-Eigenanteil von 2.880 Euro.

Wichtiger Hinweis zur Umsatzsteuer

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist die Umsatzsteuer grundsätzlich ein durchlaufender Posten. Rechnungen von Coaches enthalten gegebenenfalls die gesetzliche Umsatzsteuer. Das Unternehmen zahlt den Rechnungsbetrag an die beratende Person und kann die Umsatzsteuer im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen.

Ist ein Unternehmen nicht oder nicht vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann sich die tatsächliche finanzielle Belastung entsprechend erhöhen.

Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt von der individuellen Situation des Unternehmens ab und sollte im Zweifel mit der Steuerberatung abgestimmt werden.

Das sollten KMU bei der Finanzierung beachten

Neben der reinen Berechnung des Eigenanteils gibt es bei der Abwicklung von Förderprojekten organisatorische Aspekte, die Betriebe frühzeitig einplanen sollten.

1. Liquidität und Vorfinanzierung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Erstattungsverfahren. Das bedeutet, dass der Betrieb die Coaching-Kosten zunächst selbst finanziert.

Nach Abschluss des Coachings, Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Prüfung durch die zuständige Bewilligungsstelle wird die bewilligte Zuwendung ausgezahlt.

Betriebe sollten daher sicherstellen, dass die erforderliche Liquidität während des Coaching-Zeitraums vorhanden ist.

2. Nachforderung und Abweichungen

Sollten im Laufe des Projekts weniger Coaching-Tage in Anspruch genommen werden als ursprünglich vorgesehen, reduziert sich die Gesamtsumme entsprechend.

Der prozentuale Eigenanteil bleibt grundsätzlich bei 20 Prozent der tatsächlich förderfähigen Beratungskosten, während der absolute Betrag sinkt.

Wird ein höherer Tagessatz als 1.200 Euro netto vereinbart, bleibt die Förderung dennoch auf den maximal förderfähigen Tagessatz begrenzt. Der darüber hinausgehende Betrag muss vollständig vom Unternehmen selbst getragen werden.

3. Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen

Je nachdem, welche Schwerpunkte ein Unternehmen setzt, können auch andere Programme infrage kommen.

Wer beispielsweise eine klassische Unternehmensberatung oder eine fachliche Strategieberatung ohne den besonderen Schwerpunkt auf Mitarbeiterbeteiligung sucht, sollte auch andere Fördermöglichkeiten prüfen.

Einen strukturierten Vergleich bietet der Beitrag „Vergleich zwischen INQA-Coaching und BAFA-Beratungsförderung“.

Lassen Sie uns Ihren konkreten Bedarf berechnen

Jeder Betrieb hat unterschiedliche Anforderungen an Umfang und Dauer eines Beratungsprozesses. Wenn Sie prüfen möchten, wie ein INQA-Coaching in Ihrem Unternehmen konkret umgesetzt werden kann und wie hoch Ihr geschätzter Eigenanteil ausfällt, unterstütze ich Sie gerne.

Ich begleite Sie von der ersten Bedarfsanalyse über die Vorbereitung der Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle bis hin zur Durchführung des eigentlichen Coachings.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch, um Ihr Anliegen unverbindlich zu besprechen.

Hinweis: Die Angaben entsprechen dem Stand Oktober 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltende Förderrichtlinie sowie die aktuellen Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Initiative Neue Qualität der Arbeit.

Lassen Sie uns Ihren konkreten Bedarf berechnen

Jeder Betrieb hat unterschiedliche Anforderungen an Umfang und Dauer eines Beratungsprozesses. Wenn Sie prüfen möchten, wie ein INQA-Coaching in Ihrem Unternehmen konkret umgesetzt werden kann und wie hoch Ihr geschätzter Eigenanteil ausfällt, unterstütze ich Sie gerne.

Ich begleite Sie von der ersten Bedarfsanalyse über die Vorbereitung der Erstberatung bei einer regionalen Gestaltungsstelle bis hin zur Durchführung des eigentlichen Coachings. Vereinbaren Sie gerne einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch, um Ihr Anliegen unverbindlich zu besprechen.

Häufige Fragen

Kann der Eigenanteil durch Eigenleistungen erbracht werden?

Nein. Der finanzielle Eigenanteil ergibt sich aus dem Teil der förderfähigen Beratungskosten, der nicht durch die Förderung übernommen wird.

Die Arbeitszeit der beteiligten Beschäftigten oder Führungskräfte ersetzt diesen finanziellen Eigenanteil nicht.

Wann wird der Zuschuss der Förderstelle ausgezahlt?

Die Förderung wird nach Abschluss des Coachings und Prüfung des Verwendungsnachweises beziehungsweise der erforderlichen Unterlagen ausgezahlt.

Für die Bewilligung, Prüfung und Auszahlung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Bewilligungsbehörde zuständig.

Eine pauschale Bearbeitungsdauer lässt sich nicht verbindlich angeben. Unternehmen sollten deshalb ausreichend Liquidität für die Vorfinanzierung einplanen.

Gibt es Unterschiede beim Eigenanteil je nach Betriebsgröße?

Innerhalb des INQA-Coachings beträgt die Förderung für förderfähige Unternehmen grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungskosten.

Damit verbleiben grundsätzlich 20 Prozent als Eigenanteil.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen die Förderkriterien erfüllt. Dazu gehören unter anderem weniger als 250 Beschäftigte sowie mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle im letzten Geschäftsjahr.

Fällt auf den Zuschuss eine Steuer an?

Fördermittel können steuerliche Auswirkungen haben. Wie der Zuschuss im konkreten Unternehmen steuerlich zu behandeln ist, hängt von der jeweiligen steuerlichen und bilanziellen Situation ab.

Eine pauschale steuerliche Einordnung ist daher nicht sinnvoll.

Für die konkrete Behandlung des Zuschusses sollten Unternehmen ihre Steuerberatung einbeziehen.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten prüfen, ob ein gefördertes Coaching für Ihr Vorhaben in Frage kommt?

Über die Autorin

Corinna Hübner

INQA-Coachin, DEKRA-zertifizierte Datenschutzfachkraft und 33 Jahre Projekterfahrung in der Begleitung von Unternehmen.

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